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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Stand: September 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Tobias Gockel, in Bezug auf jegliche von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG angebotenen IT-Dienstleistungen und Produkte. Gegenstand dieser, ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG und dem Kunden in Bezug auf die beauftragten IT-Dienstleistungen und Produkte. Der Kunde erkennt mit seiner Auftragserteilung die nachstehenden Bedingungen an. Davon abweichende Lieferbedingungen oder Leistungen des Bestellers oder Auftraggebers gelten nicht bzw. bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG, um diesen gegenüber gültig zu sein.


§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Sofern in diesen AGB besondere Rechte und Pflichten nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB oder nur für Unternehmer gemäß § 14 BGB vereinbart werden, gelten folgende Begriffsbestimmungen: 

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. 

(3) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. 



§ 2 Geltungsbereich der Allgemeinen ​Geschäftsbedingungen

(1) Ist der Unternehmer Kunde im Sinne des § 14 BGB (siehe § 1 Abs. 3 der AGB) gelten ausschließlich diese AGB. AGB des Geschäftspartners gelten nur insoweit, als der Inhaber von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ihnen vor dem jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

(2) Ist der Unternehmer Kunde im Sinne des § 14 BGB (siehe § 1 Abs. 3 der AGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. 

(3) Das Angebot von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.

(4) Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

(5) Individualvereinbarungen zwischen Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Das Angebot bzw. die Auftragsunterlagen sowie die Rechnung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.



§ 3 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung.

Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.

(2)  Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.

Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG, so steht Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.



§  4 Änderung der IT-Dienstleistungen und Produkte und des Preises

(1) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.

(2) Änderungen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG bzw. der darin enthaltenen Funktionalitäten und dessen Preises werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.

Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG bzw. dessen Funktionalitäten oder dessen Preises, so ist Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu beenden. Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.



§ 5 Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von zwei Wochen für Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG bindend.

(2) Mit der Bestellung oder in Auftrag Gabe jeglicher Dienstleistungen versichert der Auftraggeber, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein.

(3) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

(4) Ein Rücktrittsrecht von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.


§ 6 Vertragsgegenstand 

(1) Vertragsgegenstand sind die IT-Services, Dienstleistungen und Produkte von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG, die in den Auftragsunterlagen jeweils näher konkretisiert werden.

(2) Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant.

(3) Es obliegt allein Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zu entscheiden, welche Mitarbeiter für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Dabei können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.

(4) Die zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter sind ausschließlich den Weisungen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG unterstellt, unabhängig davon, ob die Leistung direkt beim Auftraggeber erbracht wird. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber kann nur dem Projektverantwortlichen bzw. dem Kundenbetreuer von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG Vorschläge und Aufgabenstellungen unterbreiten, aber nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.

(5) Bei den in den Durchführungs- und Projektplänen angegebenen Terminen handelt es sich in der Regel um geschätzte Zeiten, es sei denn, aus den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen geht hervor, dass Termine verbindlich festgelegt wurden.

(6) Sofern Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG auf eine Mitwirkung oder Information des Auftraggebers angewiesen ist und sich die Leistung mangels / aufgrund verspäteter Mitwirkung verzögert oder die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemien oder aufgrund ähnlicher Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände behindert ist, verlängern sich vereinbarte Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(7) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG wird den Auftraggeber in einem solchen Fall über die Umstände der Behinderung in Kenntnis setzen und nach deren Beendigung unverzüglich einen neuen Termin für die Leistungserbringung vereinbaren.

(8) Während der Vertragslaufzeit und der damit verbundenen Nutzung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG -Systemen kann der Auftraggeber jederzeit Änderungen und Anpassungen vorschlagen.


§ 7. Abnahmen

(1) Besteht ein Auftrag des Auftraggebers aus mehreren, voneinander unabhängig nutzbaren Einzelwerken, so ist vom Auftraggeber jedes Einzelwerk separat und zeitnah abzunehmen.

(2) Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler durch diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.

(3) Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Mängelrügen, die zu Lasten von Marktprodukten gehen, werden, soweit eine Behebung für die Leistungserbringung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG erforderlich ist, von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG an den Lieferanten zur Behebung gemeldet.

§ 8. (Mitwirkung-) Pflichten des Kunden

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der in Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG beinhalteten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer 8 auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

(2) Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:

(2.1) Vertragsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren.

(2.2) Rechtliche Belange
Der Auftraggeber hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.

(2.3) Sicherung überlassener Zugangsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme Unbefugter in erforderlichem Umfang zu schützen. Er wird Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind.

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen ohne vorherige Vereinbarung mit Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen.

(2.4) Sonstige Mitwirkungspflichten
Für den Einsatz der Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG -Systeme hat der Auftraggeber für die entsprechende Arbeitsumgebung (Arbeitsplätze, Netzwerk) nach den Vorgaben von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zu sorgen.

Der Auftraggeber hat bei der Auftragserfüllung, insbesondere bei Implementierungen und der Durchführung von Werken unentgeltlich mitzuwirken, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG unmittelbar und mittels Datenfernüberwachung Zugang zu Hard- und Software. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellte Systeme unverzüglich. Etwaige Fehler oder Mängel sind Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG unverzüglich ab Kenntnis bekannt zu geben.

Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere Ansprechpartner sowie deren Kommunikationsdaten unter denen der/die Ansprechpartner erreichbar sind. Der/die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, für den Aufraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbei zu führen. Der/die Ansprechpartner sorgen für eine gute Kooperation mit den Ansprechpartnern von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind für diese Tätigkeiten in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten frei zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.

(2.5) Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG wird hingewiesen. Darüber hinaus kommt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG sowie dessen Fälligkeit unberührt.

§ 9. Rechteeinräumung

(1) Der Auftraggeber räumt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG im, für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang, unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.

(3) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist ausschließliche Eigentümer und Inhaber der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken und Namen, die von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden.

(4) Ferner wird Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG mit der Erstellung der Dienstleistung Inhaber aller immateriellen Vermögensrechte, insbesondere von Urheberrechten, an den Ergebnissen, z.B. an Konzepten, Planungsunterlagen, Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen, Benutzer- oder Wartungshandbüchern sowie sonstige Dokumentationen.

(5) Es steht dem Auftraggeber frei, Vorschläge zur Verbesserung der Services und Dienstleistung an Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zu richten. Damit bestätigt und erkennt der Kunde jedoch an, dass sämtliche Rechte an den mit diesen Vorschlägen einhergehenden Verbesserungen und / oder Änderungen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zustehen und Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG keiner Verpflichtung unterliegt, den Kunden für diese Vorschläge zu entschädigen.

(6) Sofern der Auftraggeber durch seine Mitarbeit Urheberrechte an den Ergebnissen erwirbt, überträgt er Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG das ausschließliche, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese Ergebnisse auf jede erdenkliche Art zu bearbeiten, zu verwerten, zu vermarkten und sonst wie zu nutzen.

(7) Sind die Ergebnisse schutzfähig, so ist Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG berechtigt, die entsprechenden Schutzrechte nach freiem Ermessen und auf eigenen Namen in beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder auch jederzeit fallen zu lassen.


§ 10. Haftung des Kunden und Freistellung 

Der Auftraggeber stellt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG und Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG’s Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten der in Ziff. 9 gegenüber Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG oder Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG’s Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.


§ 11. Gewährleistung und Haftung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG

(1) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen aufweist. Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG versichert, die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach besten Kräften auszuführen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige, die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG umgehend mitzuteilen.

(2) Vom Auftraggeber mitgeteilte Fehler, werden innerhalb einer hierfür angemessenen Frist behoben. Erweist sich die Fehlerbeseitigung als unmöglich, wird Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG eine Ausweichlösung anbieten.

(3) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen.

(4) Werden Dritthersteller Hardware oder Software Produkte zur Erbringung der, vor der Ausführung abgesprochenen Leistung eingesetzt, unterliegt die Haftung dieser Produkte ob bzw. Datenverlust, Sicherheitsvorfällen oder weiteren Vorfällen, dem jeweiligem Hersteller des Produktes und nicht Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG.

(5) Auf den Transport von Daten über das Internet hat Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG keinen Einfluss. Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.

(6) Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG aus bestimmten Gründen, das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

(7) Verweigert der Auftraggeber eine Überprüfung der gerügten Mängel, ist die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht mehr nachvollziehen, gilt die Mängelrüge und damit auch der Mangel als beseitigt.

(8) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel / Schäden, die nach Übergabe an den Auftraggeber infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung seitens des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen/Vertreter, dessen/deren Missachtung von Hinweisen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG entstehen.

(9) Werden vom Auftraggeber oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen an Programmen oder Systemen vorgenommen, so ist für diese und die daraus entstehenden Folgen die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Eigenschaften werden von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG nicht zugesichert.

(10) Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der Auftraggeber gegenüber 
Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Auftraggeber wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(11) Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG vollumfänglich ausgeschlossen.

(12) Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen), die uns der Auftraggeber zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Bestandteile von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG keine Haftung.

(13) Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

(14) Alle Ansprüche des Kunden gegenüber Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(15) Soweit die Haftung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.


§ 12. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung

(1) Dienstleistungen und Services werden in der Regel nach deren Erbringung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt unbestimmt. Ausnahmen bedürfen gesonderter Vereinbarung. Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG kann Abschlagszahlungen fordern, wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als 1 Monat beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad.

(2) Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG berechnet.

(3) Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG und Auftraggeber erbracht und erhoben werden, wird Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG dem Auftraggeber unverändert weitergeben

(4) Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

(5) Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.

(6) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(7) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
 


§ 13. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

(2) Der Auftraggeber darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren.

(3) Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt lediglich unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG. Die Parteien sind sich darüber einig, im Falle der Erforderlichkeit einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.

(4) Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten, also Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, gegebenenfalls Fax- und Telefonnummer und weitere persönliche Daten werden unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den gültigen Europäischen Datenschutzrichtlinien, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG)) von uns gespeichert und verarbeitet. Wir benötigen diese Daten zur Abrechnung, Lieferung und Rechnungsstellung. Mit diesen Daten können Ihre Bestellungen verarbeitet bei Dienstleistungen oder Service mit Ihnen kommuniziert und ausgeführt werden, außerdem, Sie darüber auf dem Laufenden gehalten werden.

(5) Wir geben die personenbezogenen Daten nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Bestellers/Auftraggebers oder ausdrückliche gesetzliche Befugnis oder gesetzliche Verpflichtung an Dritte weiter. Eine gesetzliche Befugnis zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte besteht für die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestell- Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Zahlung beauftragte Bankinstitut oder das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf die notwendigen Daten.

(6) Der Besteller hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und /oder Löschung der gespeicherten Daten. Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen per E-Mail oder Post. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG.

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§ 14. Sonstiges

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.



§ 15. Anschrift

Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Tobias Gockel
Paderborner Straße 10
33181 Bad Wünnenberg- Haaren

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):  DE364986106
HRA Nr. 8535
Amtsgericht: Paderborn
Gründung: 01.07.2023
Geschäftsführer: Tobias Gockel

Stand: September 2023

© Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG. 

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