Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Diamond IT Solutions
GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Tobias Gockel, in Bezug auf jegliche von Diamond
IT Solutions GmbH & Co. KG angebotenen IT-Dienstleistungen und Produkte.
Gegenstand dieser, ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG und dem Kunden in Bezug auf die beauftragten
IT-Dienstleistungen und Produkte. Der Kunde erkennt mit seiner
Auftragserteilung die nachstehenden Bedingungen an. Davon abweichende
Lieferbedingungen oder Leistungen des Bestellers oder Auftraggebers gelten
nicht bzw. bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG, um diesen gegenüber gültig zu sein.
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Sofern in diesen AGB besondere Rechte und Pflichten nur für Verbraucher
gemäß § 13 BGB oder nur für Unternehmer gemäß § 14 BGB vereinbart werden,
gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen
Tätigkeit zugeordnet werden können.
(3) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine
Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu
erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Ist der Unternehmer Kunde im Sinne des § 14 BGB (siehe § 1 Abs. 3 der AGB)
gelten ausschließlich diese AGB. AGB des Geschäftspartners gelten nur insoweit,
als der Inhaber von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ihnen vor dem jeweiligen
Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(2) Ist der Unternehmer Kunde im Sinne des § 14 BGB (siehe § 1 Abs. 3 der AGB)
gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte
zwischen den Vertragsparteien.
(3) Das Angebot von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG richtet sich
ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw.
juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler
sind.
(4) Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten
auch keine Wirkung, wenn Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ihnen im
Einzelfall nicht widersprochen hat.
(5) Individualvereinbarungen zwischen Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG und
dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der jeweils
individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden
sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Das Angebot bzw.
die Auftragsunterlagen sowie die Rechnung von Diamond IT Solutions GmbH &
Co. KG gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorgehen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Textform.
§ 3 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch
wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies
zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss
nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des
Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche
Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen, Laufzeit und Kündigung.
Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur
Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind,
erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die
Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen betroffen sind.
(2) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem
Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform
mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu
widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb
einer angemessenen, durch Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG im Einzelfall
festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform,
werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders
hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, behalten die bisherigen
Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG, so
steht Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ein Sonderkündigungsrecht mit der
Frist von einem Monat zu. Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG hat dieses
Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform
auszuüben.
§
4 Änderung der IT-Dienstleistungen und Produkte und des Preises
(1) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist berechtigt, die vereinbarten
Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen
Dritter erfolgen, von denen Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG für die
Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise
erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer
oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.
(2) Änderungen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG bzw. der darin
enthaltenen Funktionalitäten und dessen Preises werden dem Kunden rechtzeitig
vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht,
den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den
Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und
Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders
hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung von Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG bzw. dessen Funktionalitäten oder dessen Preises,
so ist Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag mit einer
Frist von einem Monat zu beenden. Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG hat
dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden
auszuüben.
§ 5 Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG sind grundsätzlich
freibleibend. Ein Angebot von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist nur
bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist.
Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen
und Leistungen für einen Zeitraum von zwei Wochen für Diamond IT Solutions GmbH
& Co. KG bindend.
(2) Mit der Bestellung oder in Auftrag Gabe jeglicher Dienstleistungen
versichert der Auftraggeber, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische
Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein.
(3) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, Aufträge
im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem
Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass
Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte gesetzliche
Bestimmungen verstoßen.
(4) Ein Rücktrittsrecht von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG besteht
ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.
§ 6 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die IT-Services, Dienstleistungen und Produkte von Diamond
IT Solutions GmbH & Co. KG, die in den Auftragsunterlagen jeweils näher
konkretisiert werden.
(2) Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird
die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant.
(3) Es obliegt allein Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zu entscheiden, welche
Mitarbeiter für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Dabei können
eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der
Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich Diamond
IT Solutions GmbH & Co. KG den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.
(4) Die zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter sind ausschließlich den
Weisungen von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG unterstellt, unabhängig
davon, ob die Leistung direkt beim Auftraggeber erbracht wird. Die Mitarbeiter
werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber
kann nur dem Projektverantwortlichen bzw. dem Kundenbetreuer von Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG Vorschläge und Aufgabenstellungen unterbreiten,
aber nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
(5) Bei den in den Durchführungs- und Projektplänen angegebenen Terminen
handelt es sich in der Regel um geschätzte Zeiten, es sei denn, aus den
zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen geht hervor, dass Termine
verbindlich festgelegt wurden.
(6) Sofern Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG auf eine Mitwirkung oder Information
des Auftraggebers angewiesen ist und sich die Leistung mangels / aufgrund
verspäteter Mitwirkung verzögert oder die Leistungserbringung infolge höherer
Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemien oder aufgrund
ähnlicher Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder
andere unverschuldete Umstände behindert ist, verlängern sich vereinbarte
Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(7) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG wird den Auftraggeber in einem
solchen Fall über die Umstände der Behinderung in Kenntnis setzen und nach
deren Beendigung unverzüglich einen neuen Termin für die Leistungserbringung
vereinbaren.
(8) Während der Vertragslaufzeit und der damit verbundenen Nutzung von Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG -Systemen kann der Auftraggeber jederzeit
Änderungen und Anpassungen vorschlagen.
§ 7. Abnahmen
(1) Besteht ein Auftrag des Auftraggebers aus mehreren, voneinander unabhängig
nutzbaren Einzelwerken, so ist vom Auftraggeber jedes Einzelwerk separat und
zeitnah abzunehmen.
(2) Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder
Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler durch
diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.
(3) Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und
eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Die Leistung gilt
als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt
noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur
Verweigerung der Abnahme.
(4) Mängelrügen, die zu Lasten von Marktprodukten gehen, werden, soweit eine
Behebung für die Leistungserbringung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG
erforderlich ist, von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG an den Lieferanten
zur Behebung gemeldet.
§ 8. (Mitwirkung-) Pflichten des Kunden
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der in Diamond IT Solutions
GmbH & Co. KG beinhalteten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von
seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber
verpflichtet, Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG bei der Erbringung der
vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner
Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung
erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach
dieser Ziffer 8 auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
(2) Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend,
folgende Pflichten:
(2.1) Vertragsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten
Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG über
alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die
Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren.
(2.2) Rechtliche Belange
Der Auftraggeber hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-,
wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie
namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.
(2.3) Sicherung überlassener Zugangsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene Zugangsdaten streng vertraulich
zu behandeln und vor der Kenntnisnahme Unbefugter in erforderlichem Umfang zu
schützen. Er wird Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG unverzüglich
informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass diese Zugangsdaten
unbefugten Dritten bekannt geworden sind.
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem
Zugang beruhenden Leistungen ohne vorherige Vereinbarung mit Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu
stellen.
(2.4) Sonstige Mitwirkungspflichten
Für den Einsatz der Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG -Systeme hat der
Auftraggeber für die entsprechende Arbeitsumgebung (Arbeitsplätze, Netzwerk)
nach den Vorgaben von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zu sorgen.
Der Auftraggeber hat bei der Auftragserfüllung, insbesondere bei
Implementierungen und der Durchführung von Werken unentgeltlich mitzuwirken,
indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, und
Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG unmittelbar und mittels Datenfernüberwachung Zugang
zu Hard- und Software. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet von Diamond
IT Solutions GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellte Systeme unverzüglich.
Etwaige Fehler oder Mängel sind Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG
unverzüglich ab Kenntnis bekannt zu geben.
Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere Ansprechpartner sowie deren
Kommunikationsdaten unter denen der/die Ansprechpartner erreichbar sind.
Der/die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, für den Aufraggeber die
erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbei zu führen.
Der/die Ansprechpartner sorgen für eine gute Kooperation mit den
Ansprechpartnern von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG. Die Mitarbeiter
des Auftraggebers sind für diese Tätigkeiten in angemessenem Umfang von anderen
Tätigkeiten frei zu stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Diamond IT Solutions GmbH & Co.
KG zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme in Übereinstimmung mit den
jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen
und den mit Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG getroffenen vertraglichen
Vereinbarungen zu nutzen.
(2.5) Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer
Inanspruchnahme Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG durch Dritte bei
Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG wird hingewiesen. Darüber hinaus
kommt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG mit der Erfüllung seiner
Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene
Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden
hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner
Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter
Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG sowie dessen Fälligkeit unberührt.
§ 9. Rechteeinräumung
(1) Der Auftraggeber räumt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG im, für die
Vertragserfüllung erforderlichen Umfang, unwiderruflich das einfache, jedoch
übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht
hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung
der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die
vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie
auch zukünftigen Nutzungsarten.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG die infolge der Leistungserbringung entstandenen
Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.
(3) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist ausschließliche Eigentümer und
Inhaber der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken und
Namen, die von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit den
Produkten verwendet werden.
(4) Ferner wird Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG mit der Erstellung der
Dienstleistung Inhaber aller immateriellen Vermögensrechte, insbesondere von
Urheberrechten, an den Ergebnissen, z.B. an Konzepten, Planungsunterlagen,
Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen,
Benutzer- oder Wartungshandbüchern sowie sonstige Dokumentationen.
(5) Es steht dem Auftraggeber frei, Vorschläge zur Verbesserung der Services
und Dienstleistung an Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zu richten. Damit
bestätigt und erkennt der Kunde jedoch an, dass sämtliche Rechte an den mit
diesen Vorschlägen einhergehenden Verbesserungen und / oder Änderungen von Diamond
IT Solutions GmbH & Co. KG zustehen und Diamond IT Solutions GmbH & Co.
KG keiner Verpflichtung unterliegt, den Kunden für diese Vorschläge zu
entschädigen.
(6) Sofern der Auftraggeber durch seine Mitarbeit Urheberrechte an den
Ergebnissen erwirbt, überträgt er Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG das
ausschließliche, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese
Ergebnisse auf jede erdenkliche Art zu bearbeiten, zu verwerten, zu vermarkten
und sonst wie zu nutzen.
(7) Sind die Ergebnisse schutzfähig, so ist Diamond IT Solutions GmbH & Co.
KG berechtigt, die entsprechenden Schutzrechte nach freiem Ermessen und auf
eigenen Namen in beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder
auch jederzeit fallen zu lassen.
§ 10. Haftung des Kunden und Freistellung
Der Auftraggeber stellt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG und Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG’s Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter
frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten der in
Ziff. 9 gegenüber Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG oder Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG’s Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst
auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten
für eine angemessene Rechtsverteidigung.
§ 11. Gewährleistung und Haftung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG
(1) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die
Vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die in der
Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen aufweist. Diamond IT Solutions
GmbH & Co. KG versichert, die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt
und nach besten Kräften auszuführen. In diesem Zusammenhang hat der
Auftraggeber Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige, die
Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände von Diamond IT Solutions
GmbH & Co. KG umgehend mitzuteilen.
(2) Vom Auftraggeber mitgeteilte Fehler, werden innerhalb einer hierfür
angemessenen Frist behoben. Erweist sich die Fehlerbeseitigung als unmöglich,
wird Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG eine Ausweichlösung anbieten.
(3) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG übernimmt insbesondere keine
Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die
Qualität der Leistungen.
(4) Werden Dritthersteller Hardware oder Software Produkte zur Erbringung der,
vor der Ausführung abgesprochenen Leistung eingesetzt, unterliegt die Haftung
dieser Produkte ob bzw. Datenverlust, Sicherheitsvorfällen oder weiteren
Vorfällen, dem jeweiligem Hersteller des Produktes und nicht Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG.
(5) Auf den Transport von Daten über das Internet hat Diamond IT Solutions GmbH
& Co. KG keinen Einfluss. Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG übernimmt
daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger
richtig erreichen.
(6) Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind
grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten
Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und Diamond IT Solutions GmbH
& Co. KG aus bestimmten Gründen, das geschuldete Leistungsergebnis zum
vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist Diamond IT Solutions GmbH
& Co. KG dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.
(7) Verweigert der Auftraggeber eine Überprüfung der gerügten Mängel, ist die
Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
ausgeschlossen. Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht
mehr nachvollziehen, gilt die Mängelrüge und damit auch der Mangel als
beseitigt.
(8) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel / Schäden, die nach
Übergabe an den Auftraggeber infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
seitens des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen/Vertreter,
dessen/deren Missachtung von Hinweisen von Diamond IT Solutions GmbH & Co.
KG oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs
von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG entstehen.
(9) Werden vom Auftraggeber oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen an
Programmen oder Systemen vorgenommen, so ist für diese und die daraus
entstehenden Folgen die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Eigenschaften werden
von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG nicht zugesichert.
(10) Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der
Auftraggeber gegenüber
Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist
die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Auftraggeber wahlweise das Recht auf
angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom
Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als
fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(11) Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche
Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht
von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG zu vertreten sind, entbinden diese
von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die
Haftung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG vollumfänglich
ausgeschlossen.
(12) Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung
gestellte Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und
Telekommunikationseinrichtungen), die uns der Auftraggeber zur
Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Bestandteile
von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG veröffentlicht oder verbreitet,
übernimmt Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG keine Haftung.
(13) Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden,
ist die Haftung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG, gleich aus welchem
Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit Diamond
IT Solutions GmbH & Co. KG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen,
wenn Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG die Verletzung einer solchen
Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall
ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt,
maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.
(14) Alle Ansprüche des Kunden gegenüber Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG
verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt
nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(15) Soweit die Haftung von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG beschränkt
oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche
Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
§ 12. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
(1) Dienstleistungen und Services werden in der Regel nach deren Erbringung von
Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der
Leistungen erfolgt unbestimmt. Ausnahmen bedürfen gesonderter Vereinbarung. Diamond
IT Solutions GmbH & Co. KG kann Abschlagszahlungen fordern, wenn die
Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als 1 Monat beträgt. Der
Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad.
(2) Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten,
Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des
Mitarbeiters von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG berechnet.
(3) Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im
Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen Diamond IT Solutions
GmbH & Co. KG und Auftraggeber erbracht und erhoben werden, wird Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG dem Auftraggeber unverändert weitergeben
(4) Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab
der 2. Mahnung) behält sich Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG vor,
Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen
Verzugszinssatzes berechnen.
(5) Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige
Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG
entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei
Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von Diamond IT Solutions
GmbH & Co. KG geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung
anerkannt.
(6) Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG ist auch während der Laufzeit des
Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
(7) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder
unstreitig sind.
§ 13. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen
Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich
behandeln.
(2) Der Auftraggeber darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur
zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten
Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände
geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt,
über die Rechte von Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG an den
Vertragsgegenständen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren.
(3) Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt lediglich unter Beachtung
des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG. Die
Parteien sind sich darüber einig, im Falle der Erforderlichkeit einen Vertrag
zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur
gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.
(4) Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten,
also Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, gegebenenfalls Fax- und
Telefonnummer und weitere persönliche Daten werden unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den gültigen Europäischen
Datenschutzrichtlinien, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem
Telemediengesetz (TMG)) von uns gespeichert und verarbeitet. Wir benötigen
diese Daten zur Abrechnung, Lieferung und Rechnungsstellung. Mit diesen Daten
können Ihre Bestellungen verarbeitet bei Dienstleistungen oder Service mit
Ihnen kommuniziert und ausgeführt werden, außerdem, Sie darüber auf dem
Laufenden gehalten werden.
(5) Wir geben die personenbezogenen Daten nicht ohne ausdrückliche und
jederzeit widerrufliche Einwilligung des Bestellers/Auftraggebers oder
ausdrückliche gesetzliche Befugnis oder gesetzliche Verpflichtung an Dritte
weiter. Eine gesetzliche Befugnis zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten
an Dritte besteht für die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an unsere
Dienstleistungspartner, die zur Bestell- Auftragsabwicklung die Übermittlung
von Daten benötigen (z.B. das mit der Zahlung beauftragte Bankinstitut oder das
mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen). In diesen Fällen beschränkt
sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf die notwendigen Daten.
(6) Der Besteller hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft,
Berichtigung, Sperrung und /oder Löschung der gespeicherten Daten. Bitte senden
Sie uns Ihr Verlangen per E-Mail oder Post. Die entsprechenden Kontaktdaten
finden Sie am Ende dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG.
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§ 14. Sonstiges
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Diamond IT
Solutions GmbH & Co. KG soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes
vorschreibt.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen
ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.
§ 15. Anschrift
Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Tobias Gockel
Paderborner Straße 10
33181 Bad Wünnenberg- Haaren
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE364986106
HRA Nr. 8535
Amtsgericht: Paderborn
Gründung: 01.07.2023
Geschäftsführer: Tobias Gockel
Stand: September 2023
© Diamond IT Solutions GmbH & Co. KG.